Dieser Ratgeber zeigt, welche Bewertungen Aussicht auf Löschung haben, wie Sie den Antrag stellen, was Sie beim Antworten beachten müssen und wann sich anwaltliche Hilfe lohnt.

Wann Google eine Bewertung entfernt

Google prüft nicht, ob eine Bewertung gerecht ist. Geprüft wird nur, ob sie gegen die eigenen Richtlinien verstößt. Gute Aussichten bestehen in diesen Fällen:

  • Kein Patientenkontakt Die Person war nachweislich nie in Ihrer Praxis. Das ist der häufigste und stärkste Löschgrund – etwa bei Verwechslungen mit einer anderen Praxis, bei Bewertungen von Mitbewerbern oder bei Angehörigen, die den Ablauf nur vom Hörensagen kennen.
  • Beleidigungen und Schmähkritik Herabwürdigende Äußerungen ohne sachlichen Bezug zur Behandlung.
  • Falsche Tatsachenbehauptungen Konkrete, nachprüfbar unzutreffende Angaben – etwa über eine Behandlung, die so nie stattgefunden hat.
  • Persönliche Daten Nennung von Namen Dritter, Diagnosen oder anderen vertraulichen Angaben.
  • Themenfremde Inhalte Werbung, politische Aussagen oder Kritik, die mit der Praxis nichts zu tun hat.
  • Interessenkonflikt Bewertungen von Mitbewerbern, ehemaligen Mitarbeitern oder von Ihnen selbst beauftragte Bewertungen.

Der stärkste Hebel ist fast immer: Diese Person war nie bei uns.

Was stehen bleiben darf

Eine negative Meinung ist keine Richtlinienverletzung. Wer schreibt, die Wartezeit sei zu lang gewesen, das Personal unfreundlich oder er habe sich nicht gut aufgehoben gefühlt, äußert eine subjektive Bewertung. Solche Beiträge bleiben – auch dann, wenn Sie die Situation anders erlebt haben.

Das ist unbefriedigend, aber für Ihre Außenwirkung weniger schlimm, als es sich anfühlt. Studien zum Nutzerverhalten zeigen seit Jahren dasselbe Muster: Eine durchweg perfekte Bewertungsliste wirkt unglaubwürdig. Entscheidend ist, wie eine Praxis mit Kritik umgeht.

Die Falle: ärztliche Schweigepflicht

Hier passiert der folgenschwerste Fehler im Umgang mit Bewertungen. Die Versuchung ist groß, eine unfaire Darstellung richtigzustellen: „Sie waren am 14. März bei uns, der Befund war …". Genau das dürfen Sie nicht.

Die ärztliche Schweigepflicht verbietet schon die Bestätigung, dass jemand überhaupt Patient war. Eine öffentliche Antwort mit Behandlungsdetails ist ein Verstoß – unabhängig davon, wie unfair die Bewertung ist und ob die Person sich selbst als Patient zu erkennen gegeben hat.

Antworten Sie deshalb immer ohne jeden Fallbezug. Eine Formulierung, die funktioniert:

Diese Antwort erreicht zwei Dinge: Sie bleibt rechtlich sauber, und sie zeigt jedem anderen Leser, dass Ihre Praxis professionell mit Kritik umgeht. Das wirkt oft stärker als die Löschung selbst.

Schritt für Schritt zur Löschung

  1. Belege sichern. Screenshot der Bewertung mit Datum und Profilname. Wenn die Bewertung später verändert wird, haben Sie den ursprünglichen Stand.
  2. Prüfen, ob ein Löschgrund vorliegt. Gehen Sie die Liste oben durch. Ohne Richtlinienverstoß ist der Antrag aussichtslos.
  3. Bewertung melden. Im Google-Unternehmensprofil die Bewertung aufrufen, über das Dreipunkt-Menü melden und den passenden Grund wählen. Formulieren Sie knapp und sachlich, warum der Beitrag gegen die Richtlinien verstößt – nicht, warum er ungerecht ist.
  4. Öffentlich antworten. Unabhängig vom Antrag, und ohne Behandlungsdetails. Die Antwort sehen alle künftigen Leser, die Löschung dauert.
  5. Status verfolgen. Im Profil lässt sich der Stand gemeldeter Bewertungen einsehen. Die Bearbeitung dauert meist einige Tage bis wenige Wochen.

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Wenn Google ablehnt

Eine Ablehnung ist nicht das Ende. In der Praxis haben sich zwei weitere Wege bewährt.

Erneut melden mit besserer Begründung. Die erste Prüfung läuft weitgehend automatisiert. Eine zweite Meldung, die den Richtlinienverstoß konkret benennt, wird häufiger von Menschen geprüft.

Das Nachweisverfahren nutzen. Bestreiten Sie, dass überhaupt Patientenkontakt bestand, leitet Google die Beanstandung in vielen Fällen an die verfassende Person weiter. Kann oder will diese den Kontakt nicht plausibel machen, wird die Bewertung entfernt. Dieses Verfahren geht auf Rechtsprechung zu Bewertungsportalen zurück und ist der wirksamste Hebel bei Fake-Bewertungen.

Wann ein Anwalt sinnvoll ist

Anwaltliche Hilfe lohnt sich nicht bei jeder schlechten Bewertung, aber in diesen Fällen:

  • Die Bewertung enthält Falschbehauptungen, die Ihrem Ruf ernsthaft schaden
  • Dieselbe Person bewertet wiederholt negativ, womöglich unter verschiedenen Profilen
  • Es besteht der Verdacht, dass ein Mitbewerber dahintersteht
  • Google hat mehrfach abgelehnt, obwohl ein klarer Verstoß vorliegt

Kanzleien für Medien- oder Wettbewerbsrecht übernehmen solche Fälle regelmäßig. Sie können Auskunft über die verfassende Person verlangen und notfalls gerichtlich vorgehen. Ob sich das rechnet, hängt vom Einzelfall ab – diese Einschätzung kann nur eine Kanzlei treffen.

Vorbeugen: der wirksamste Schutz

Die beste Antwort auf eine schlechte Bewertung sind zwanzig gute. Eine Praxis mit 120 Bewertungen und einem Schnitt von 4,7 übersteht einen einzelnen Ausreißer, ohne dass es jemand bemerkt. Bei zwölf Bewertungen kippt derselbe Beitrag den Schnitt sichtbar.

  • Aktiv um Bewertungen bitten Zufriedene Patienten bewerten selten von sich aus. Ein kurzer Hinweis beim Verabschieden oder ein QR-Code am Empfang genügt oft.
  • Den direkten Weg öffnen Wer sich beschweren möchte, soll das zuerst bei Ihnen tun können – nicht öffentlich. Eine sichtbare Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen verhindert manche Bewertung.
  • Auf jede Bewertung antworten Auch auf gute. Das zeigt, dass jemand zuhört, und macht die eigene Antwort auf Kritik glaubwürdiger.
  • Niemals Bewertungen kaufen Gekaufte Bewertungen sind unzulässig, verstoßen gegen die Richtlinien und können abgemahnt werden. Das Risiko steht in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Checkliste für den Ernstfall

Wenn eine Bewertung eingeht, die wehtut7 Schritte

  1. Screenshot mit Datum und Profilname sichern
  2. 24 Stunden warten – nicht im ersten Ärger antworten
  3. Prüfen: Liegt ein konkreter Richtlinienverstoß vor?
  4. Falls ja: über das Unternehmensprofil melden, sachlich begründet
  5. Öffentlich antworten – freundlich, kurz, ohne jeden Behandlungsbezug
  6. Intern klären, ob die Kritik einen berechtigten Kern hat
  7. Parallel zufriedene Patienten um Bewertungen bitten

Wie dieser Ratgeber einzuordnen ist

Dieser Text beschreibt das übliche Vorgehen und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob eine konkrete Bewertung rechtswidrig ist und welche Schritte sich lohnen, sollte im Zweifel eine Kanzlei beurteilen.

Welche Regeln sonst für die Außendarstellung Ihrer Praxis gelten, lesen Sie im Ratgeber Dürfen Ärzte Werbung machen? Wie Bewertungen in die Sichtbarkeit bei Google und in KI-Assistenten einzahlen, beschreiben wir unter Suchmaschinenoptimierung für Ärzte.